Klinik Innsbruck: Neue Regeln für BesucherInnen und Begleitpersonen

Mit 1. Juli 2021 werden die Zutrittsregeln zum Areal der Klinik Innsbruck weiter gelockert. Erlaubt ist dann ein/e BesucherIn pro PatientIn und Tag. Als Mundschutz ist zukünftig ein Mund-Nasen-Schutz ausreichend.

Hier die Regeln im Detail:

1 BesucherIn zwischen 13 – 15Uhr pro Tag pro PatientIn.Zusätzlich erlaubt sind:- Max. 2 Begleitpersonen bei geplanter ambulanter/stationärer Aufnahme unterstützungsbedürftiger PatientInnen – 1 Begleitperson bei Geburten. Ausnahmen (längere Besuchszeit, max. 2Personen/Tag):- Palliativ- & IntensivpatientInnen, demenziell Erkrankte, gehörlose oder blinde PatientInnen, Minderjährige, schweres akutes Krankheitsgeschehen (z.B. Schlaganfall), Bezugspersonen nach der Geburt (z.B. Vater), besonderer Unterstützungsbedarf (nur nach Rücksprache mit der Station). Mehrere Angehörige (nach Terminvereinbarung):- Ärztliches Diagnosegespräch- Beratungsgespräche zur Organisation von Pflege- & BetreuungsunterstützungBesuchsverbot gilt generell für COVID-PatientInnenZutritt entsprechend der 3G-RegelQR Verifizierung mit LichtbildausweisFür den Zutritt zu den Gebäuden der Innsbrucker Klinik gilt die 3G-Regel.

Für die Verifizierung des QR-Codes ist ein Lichtbildausweis erforderlich. Achtung:- Selbsttests (Antigentest zur Eigenanwendung) können wir nicht akzeptieren. – Auf dem Klinik-Areal wird ab dem 1. Juli keine Möglichkeit eines Antigentests mehr angeboten. In den Gebäuden der Innsbrucker Klinik muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.