Tirol Beitrag

18. Mai 2021

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Klinik Innsbruck: Update Besuchs-und Begleitpersonenregelung

Der Schutz von PatientInnen, MitarbeiterInnen und BesucherInnenhat in den Häusern der tirol kliniken weiterhin oberste Priorität.

Die „3G-Regel“kommt auch an der Innsbrucker Klinik zur Anwendung. Das generelle Besuchsverbot an der Klinik bleibt weiterhin aufrecht. Es gelten die bekannten Ausnahmen:-Besuche bei palliativ betreuten und intensivtherapiepflichtigen PatientInnen (intensivtherapiepflichtige PatientInnen, die an COVID erkrankt sind, dürfennicht besucht werden)-Besuche bei dementen PatientInnen, Gehörlosen, minderjähriger Kindern, …-Eine Begleitperson bei der GeburtFür PatientInnen, BesucherInnen und Begleitpersonengilt ab dem 19. Mai die „3G-Regel“(Notfälle sind natürlich ausgenommen) für den Zugang zum Krankenhaus:

-GeimpftErstimpfung: gültig ab dem 22. Tag bismaximal 3 Monate nach Impfung

Erst-und Zweitimpfung: gültig ab dem 22. Tag nach Erstimpfungbis maximal 9 Monate nach der ErstimpfungImpfstoffe bei denen nur eine Dosis vorgesehen ist: gültig ab dem 22. Tag bis maximal 9 Monate nach Impftermin

Impfung nach einer nachgewiesenen Infektion: gültig bis 9 Monate nach Impftermin-Getestet (Nachweis über professionellenAntigentest,48 Stundengültig. PCR-Test72 Stunden gültig. Selbsttests haben keine Gültigkeit.)-Genesen (Nachweis einer überstandenen Erkrankung, gültig bis zu sechs Monate, z.B. Arztbrief oder Absonderungsbescheid. Alternativ Antikörper-Test, nicht älter als drei Monate.)Die neuen Regeln werden auch auf der Webseite der Klinikzu finden sein