Geänderte Besuchsregelungan der Klinik Innsbruck

Neben den bisher geltenden Regelungen müssen ambulante PatientInnen mit geplantem Termin ab 7. April einen negativen Antigentest oder PCR-Test an der Klinik Innsbruck vorweisen.

(VNT). Wie in der aktuellen COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung vorgesehen, gilt an Krankenanstalten ein generelles Besuchsverbot. Ausgenommen davon sind:Begleitpersonen von unterstützungsbedürftigen Personen und MinderjährigenBesucherInnenvonPalliativ-und IntensivpatientInnen (außer COVID), demenziell Erkrankten und MinderjährigenEine Begleitperson bei der GeburtAußer Begleitpersonen im Fall einer Entbindung müssen diese Personen vor Betreten der Klinikgebäudeeinen negativen Antigentest (nicht älter als 48 Stunden) oder negativen PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) vorweisen.Sollteinnerhalb der letzten sechs Monate eine COVID-Infektion durchgemacht wordensein, ist kein negativer Test notwendig.

Eine Bestätigung über die durchgemachte Infektion oder der Nachweis über neutralisierende Antikörper reichen hier aus.Bei einer geplantenstationären Aufnahme ist ein negativer PCR-Test notwendig.Neu ist, dass ab 7. April ambulante PatientInnen mit geplantem Termin einen negativen Test an der Klinik Innsbruck vorzuweisen haben. Ausgenommen sind Notfälle,akute Ambulanzbesucheund Kinder.Alle weiterenBesuchsregelungen der einzelnen Standorte der tirol klinikensind auf derWebseite ersichtlich: Standorte der tirol klinikenUm Probleme beim Betreten des jeweiligen Krankenhauses zu vermeiden, empfehlen wir BesucherInnen und Begleitpersonen dringend, sich vorab über die geltenden Regeln der jeweiligen Krankenanstalt zu informieren.