Tirol Beitrag

26. Oktober 2019

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Kleiderordnungan den tirol kliniken

Nach heutiger Abstimmung mit der Landessanitätsdirektion sowie dem Institut für Hygiene und Medizinische Mikrobiologie gilt im Hinblick auf die Kleiderordnung künftig eine neue Regelung.

(VNT). In einem Krankenhaus gibt es viele unterschiedliche Bereiche –je nach Bereich wird eine unterschiedliche Kleidung getragen. Der Großteil unserer MitarbeiterInnen trägt Arbeitskleidung. Diese ist wie z. B. das blaue Pflegegewand ein organisierendes Element, das die einzelnen Berufsgruppen sichtbar unterscheidet, identitätsstiftend und komfortabel ist. Zusätzlich kann sie bei Kontamination durch Erbrochenes, Speichel oder Blutunkompliziert am Dienstort gewechselt werden.

Nach Vorliegen der Ergebnisse dieser vertiefenden Studie erfolgt eine neuerliche Beurteilung der Situation im Hinblick auf Hygiene und Arbeitsbekleidung.

Das Tragen dieser Kleidung ist hygienisch unbedenklich. Dadurch können unsere MitarbeiterInnenwie bisher auch am Dienstort mit dieser Kleidung Fortbildungen besuchen, im nahen Lebensmittelhandel einkaufen, zur Bank bzw. in ein Restaurant am Areal gehen oder diverse Außenanlagen besuchen. Hier kam und kommt es immer zu einer Vermischung von MitarbeiterInnen und externen Personen. Von Arbeitskleidung zu unterscheiden ist Schutzkleidung. Sie dient dazu, die Schutzmaßnahmen aufgrund pathogener Keime (Mikroben) bei unseren PatientInnen und MitarbeiterInnen zu erhöhen. Eine solche Kleidung wird z. B. im OP und auf hochkontagiösen Stationen getragen und darf diesen Bereich auch nicht verlassen.

Was bedeutet diese Neuregelung für unsere MitarbeiterInnen

MitarbeiterInnendürfen bereits zu Hause ihre frische Arbeitskleidung anziehen, es steht aber selbstverständlich auch jeder/jedem frei, sich in der Krankenanstalt umzuziehen. (Potenziell) kontaminierte Arbeitskleidung darf nicht mit nach Hause genommen werden und muss am Dienstort verbleiben –die Arbeitskleidung ist also in der Regel vor Verlassen der Krankenanstalt abzulegen.

Es kann jedoch frische Arbeitskleidung mit nach Hause genommen werden. Dabei sind Hygienestandards einzuhalten und die Arbeitskleidung darf –wie bisher auch schon –nicht zu Hause gewaschen werden.

Es kann jedoch frische Arbeitskleidung mit nach Hause genommen werden. Dabei sind Hygienestandards einzuhalten und die Arbeitskleidung darf –wie bisher auch schon –nicht zu Hause gewaschen werden.Es wird weiterhin an erforderlichen organisatorischen Maßnahmengearbeitet (z. B. Verkürzung des Wegs zwischen Arbeitsplatz und Garderobe), damit das Umkleiden am Dienstende in die Regeldienstzeit integriert werden kann. Dies unter Berücksichtigung der jeweiligen Erfordernisse der PatientInnenversorgung, unter Beachtung der KA-AZG-Regelungen sowie im Sinne der sparsamen Verwendung öffentlicher Mittel. Es wird auch darauf geachtet, dass es für unsere MitarbeiterInnen zu keiner wesentlichen Verdichtung der Arbeitslast kommt.Für 2020 wird das Institut für Hygiene und Medizinische Mikrobiologie eine vertiefende Studie zu bakterieller Kontamination von Arbeitsbekleidung im Krankenhaus durchführen