Tirol Beitrag

10. Februar 2019

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Lösung für die Umkleidezeiten an den tirol kliniken vereinbart

Nach intensiven Vorbereitungsarbeiten in den vergangenen Monaten, äußerst intensiven Verhandlungen und nach einem konstruktiven Gespräch am Montag, den 6. Februar 2019 bei Eigentümervertreter und Gesundheitslandesrat Bernhard Tilg wurden mit dem Zentralbetriebsrat, der Vertretung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung der tirol kliniken die Eckpunkte zur Lösung der Problematik der Umkleidezeiten vereinbart.

Bekanntlich entstand diese Thematik mit einem OGH Urteil eines Falles aus Niederösterreich aus dem Jahr 2018 welches festhielt, dass unter bestimmter Rahmenbedingungen Umkleidezeiten als Arbeitszeiten anzurechnen sind.
Folgende Vorgehensweise wurde einvernehmlich vereinbart:

1. Es werden rückwirkend alle Umkleidezeiten pro Mitarbeiterin/Mitarbeiter individuell ermittelt und einem Zeitkonto gutgeschrieben.

2. Die MitarbeiterInnen werden bei der individuellen Ermittlung der Umkleidezeiten der letzten drei Jahre durch den Dienstgeber unterstützt.

3. Es wird der Verjährungsverzicht bis Ende des Jahres 2019 verlängert, um ausreichend Zeit für Bearbeitung und Erledigung für ca. 5.000 MitarbeiterInnen zur Verfügung zu haben.

4. In der Zukunft werden die Umkleidezeiten als Arbeitszeit gemäß OGH Urteil gewährt.
Zentrales Interesse aller Beteiligten bei der Umsetzung des OGH Urteils liegt darin, auch weiterhin die bestmögliche Patientenversorgung beibehalten zu können.